Hier kommen Sie zurück zur Newsübersicht.
Fortbildungpflicht für Praxisanleiter*innen
Eine 24-stündige berufspädagogische Fortbildung ist ab 2021 für Praxisanleiter*innen jährlich verpflichtend.
Seit dem 01.01.2021 gilt die geänderte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. In dieser sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter verpflichtet, jährlich eine berufspädagogische Fortbildung im Umfang von 24 Stunden zu absolvieren und nachzuweisen, um weiterhin die Tätigkeit der Praxisanleitung durchzuführen. Wir schaffen ein Angebot, um dies weiterhin zu ermöglichen. Unser Fortbildungsangebot umfasst 24 Unterrichtseinheiten mit jährlichen wechselnden berufspädagogischen Inhalten. Die Inhalte orientieren sich dabei stets an dem aktuellen pädagogischen Standard und Ansprüchen an die Ausbildung und das Berufsbild Notfallsanitäter.
Hier die Änderung der NotSan-APrV im Wortlaut zum Download
Zusammenfassende Information der RLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover)