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Ausbildung zum Notfallsanitäter / zur Notfallsanitäterin

Das neue Berufsbild

Am 22. Mai 2013 wurde das Notfallsanitätergesetz vom Bundestag verabschiedet und trat am 01.01.2014 in Kraft NotSanG - hier zum Download. Parallel dazu trat am 31.12.2014 das aus dem Jahr 1989 stammende Rettungsassistentengesetz außer Kraft.

Somit wurde die überfällige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes mit einer völlig neuen Ausbildung verwirklicht.

Die vorliegende dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die Rahmen-Algorithmen sowie die Lernfelder der AG NUN finden Sie nachfolgend zum Download.

NotSan-APrV

Achtung: Neue Rahmen-Algorithmen der AG NUN - Version 2022

Hier die Änderungsliste zur neuen NUN-Version zum Download

Lernfelder 1 - 11:

Lernort Klinik

Lernort Rettungswache

Lernort Rettungsschule

Das Wichtigste zum NotSan hier in Kürze

  • Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischen Unterricht an der Schule, der praktischen Ausbildung in der Klinik sowie dem ausbildenden Rettungsdienst und endet mit einer staatlichen Prüfung (schriftlich - 3 Klausuren, mündlich, praktisch - 4 Fallbeispiele).
  • Der theoretische und praktische Unterricht wird in staatlich anerkannten Schulen durchgeführt. Die praktische Ausbildung wird an genehmigten Lehrrettungswachen und an geeigneten Krankenhäusern durchgeführt.
  • Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die Schule.
  • Wichtig: Träger der Ausbildung sind die Rettungsdienste. Wer eine Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in anstrebt, muss sich bei einem Rettungsdienst bewerben. Wir nehmen keine Bewerbungen entgegen!

  • Für die gesamte Ausbildungsdauer wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Zugangsvoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung
  • der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung bzw. eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertige Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

Darüber hinaus gilt für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter:

  • der Bewerber darf sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (Führungszeugnis)
  • der Bewerber muss über erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.