Ausbildung zum Rettungssanitäter
Zielgruppen
- ehrenamtliche Mitarbeiter der Rettungsdienste
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst im Rettungsdienst absolvieren
- Privatpersonen ab dem 17. Lebensjahr (Mit der klinisch-praktischen Ausbildung darf erst begonnen werden, wenn das 18. Lebensjahr vollendet ist und die theoretische Ausbildung absolviert wurde)
Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zu dieser Ausbildung steht Ihnen grundsätzlich offen, wenn Sie eine abgeschlossene Schulbildung bzw. einen Berufsabschluss nachweisen, mind. 17 Jahre alt sind und für die angestrebte Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind.
Die gültige Ausbildungs- u. Prüfungsverordnung (APVO-RettSan) finden Sie hier zum Download.
Ausbildungsweg
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus vier Abschnitten:
- Theoretische Ausbildung (Grundlehrgang) 160 Stunden *
Der "Grundlehrgang" ist Einstieg in eine rettungsdienstliche Ausbildung sowohl für Rettungshelfer als auch für Rettungssanitäter. Erst nach dem Grundlehrgang müssen Sie sich also entscheiden, ob Sie die Qualifikation Rettungshelfer oder gleich den Rettungssanitäter anstreben. - Klinisch - praktische Ausbildung 160 Stunden *
(davon 40 Stunden in der Pflegestation, 40 Stunden in einem Notaufnahmebereich, 40 Stunden im OP-Bereich - Anästhesie und 40 Stunden in einer Intensiv- od. Wachstation) bzw. in zwei Blöcken zu je 80 Stunden. Bitte beachten Sie die aktuelle Information zum Klinikpraktikum - hier zum Download. - Praktische Ausbildung an einer geeigneten Rettungswache 160 Stunden
- Abschlusslehrgang mit staatl. Prüfung 40 Stunden
Aktuelle Corona-Regelung (Mai 2020)
Aufgrund der andauernden Pandemielage hat die zuständige Ausbildungsbehörde, das Nds. Ministerium für Inneres und Sport, eine befristete Sonderregelung für die Ausbildung erlassen. Besonders zu beachten ist darin Punkt 2 (Klinikpraktikum) und Punkt 3 (Erste-Hilfe-Ausbildung). Hier finden Sie den Download.
*) Beachten Sie den nachfolgenden Hinweis!
Aktuelle Termine
Erster Ausbildungsabschnitt: Grundlehrgänge (G) nach Nds. APVO-RettSan v. 17.12.2013
Nr. | Beginn | Ende | Ort |
---|---|---|---|
G 553 | 01.03.21 | 26.03.21 | Goslar |
G 554 | 03.05.21 | 28.05.21 | Hannover |
Grundlehrgang | Preis |
---|---|
Lehrgangspreis (inkl. Lehrmaterial) | 1.160,00 € |
UK inkl. Kochgelegenheit im DZ - nur Goslar | 437,50 € |
UK inkl. Kochgelegenheit im EZ* - nur Goslar | 625,00 € |
*) Einzelunterbringung bei anhaltender Pandemie
Hinweis
Wegen Überarbeitung der APVO-RettSan wird der Grundlehrgang von 4 Wochen (160 Stunden) auf 6 Wochen (240 Stunden) verlängert, die Klinikpraktika von 4 Wochen (160 Stunden) auf 2 Wochen (80 Stunden) verkürzt. Die neue Regelung erwarten wir ab Sommer 2021.
Grundlehrgänge (G) nach zu erwartender neuer Regelung
Nr. | Beginn | Ende | Ort |
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G 555 | 06.09.21 | 15.10.21 | Hannover |
G 556 | 08.11.21 | 17.12.21 | Hannover |
Grundlehrgang (neue Regelung) | Preis |
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Lehrgangspreis (inkl. Lehrbuch) | 1.740,00 € |
Vierter (und letzter) Ausbildungsabschnitt: Abschlusslehrgänge (A)
Nr. | Beginn | Ende | Ort |
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A 455 | 18.01.21 | 23.01.21 | Goslar - entfällt |
A 456 | 22.03.21 | 27.03.21 | Goslar |
A 457 | 30.08.21 | 04.09.21 | Hannover |
A 458 | 11.10.21 | 16.10.21 | Goslar |
A 459 | 06.12.21 | 11.12.21 | Hannover |
Abschlusslehrgang | Preis |
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Lehrgangspreis | 450,00 € |
Prüfungskosten | 150,00 € |
Prüfungsgebühr des Nds. Ministeriums f. Inneres und Sport | 45,00 € |
Unterkunft m. Kochgelegenheit im DZ - nur Goslar | 87,50 € |
Unterkunft m. Kochgelegenheit im EZ - nur Goslar | 125,00 € |
*) Einzelunterbringung bei anhaltender Pandemie
Übernachtung und Verpflegung in Goslar
Der Preis pro Übernachtung mit Kochgelegenheit zur Selbstversorgung beinhaltet auch die Bereitstellung des Quartiers an den Wochenenden während des Lehrganges.
Es besteht die Möglichkeit, sich in der Cafeteria der benachbarten Asklepios Klinik zu verpflegen.
Bildungsurlaub
- Die Grundlehrgänge nach APVO-RettSan v. 17.12.2013 sind als Bildungsveranstaltungen nach NBildUG unter Az: 1213/0265, VA-Nr. B20-104400-34 mit Schreiben vom 10.03.2020 anerkannt.
- Die Anerkennung für die nach neuer Regelung durchzuführenden Grundlehrgänge wird noch beantragt.
- Die Abschlusslehrgänge sind als Bildungsveranstaltungen nach NBildUG unter Az: 1213/0265, VA-Nr. 19-70592 mit Schreiben vom 28.02.19 anerkannt
Förderungsmöglichkeiten
...durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BfD)
Wenn Sie Zeitsoldat sind, setzen Sie sich wegen einer Förderung mit dem für Sie zuständigen BfD der Bundeswehr in Verbindung.
Wichtige Informationen zum neuen Berufsbild Notfallsanitäter
Eine Anrechnung der Rettungssanitäterausbildung auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter hat der Gesetzgeber ausgeschlossen.
Eine Qualifizierung zum Notfallsanitäter ist daher nur über die 3-jährige Ausbildung zum Notfallsanitäter möglich. Ausbildungsplätze werden nur von Rettungsdiensten vergeben. Wir empfehlen, sich vorab telefonisch bei Rettungsdiensten zu erkundigen, ob Bewerbungen angenommen werden. Bitte reichen Sie keine Bewerbungsunterlagen bei uns ein.