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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangeboten der DRK-Rettungsschule Niedersachsen in Goslar, Kösliner Str. 10, 38642 Goslar und Hannover, Buchholzer Str. 76, 30629 Hannover (DRK-Landesverband Niedersachsen e. V., Erwinstr. 7, 30175 Hannover), werden die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ als Vertragsbestandteil anerkannt.

1. Anmeldung und Bestätigung

Jeder Interessierte kann für sich oder für einen Mitarbeiter schriftlich oder telefonisch zu einem Bildungsangebot einen Lehrgangsplatz reservieren lassen. Die Reservierung wird bei Einzelpersonen schriftlich bestätigt und bleibt damit 4 Wochen bzw. längstens bis Lehrgangsbeginn bestehen. Erfolgt die verbindliche Anmeldung nicht innerhalb dieses Zeitraumes, verfällt die Reservierung.

2. Leistungsumfang

Die Lehrgangskosten setzen sich zusammen aus dem Lehrgangspreis, ggf. den Kosten für Lehrgangs-/Seminarunterlagen, ggf. Kosten für Unterkunft mit Küche oder Frühstück sowie ggf. Prüfungskosten und ggf. Prüfungsgebühren.

3. Zahlungsbedingungen

Bei Einzelpersonen enthält die Reservierungsbestätigung/Einladung die Aufforderung, den Lehrgangspreis zu entrichten. Dieser Betrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs fällig, bei späterer Anmeldung unverzüglich. Ist der Betrag nicht rechtzeitig bei der DRK-Rettungsschule Niedersachsen eingegangen, behalten diese sich vor, den Lehrgangsplatz anderweitig zu vergeben. Bitte beachten Sie, dass Sie von der Zahlung der vollen Lehrgangskosten nur bei rechtzeitigem Storno (Punkt 4: Rücktrittsbedingungen) entbunden sind!

Unmittelbar nach dem Lehrgang wird eine Rechnung über den noch offenen Betrag erstellt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig.

4. Rücktrittsbedingungen

Mit der verbindlichen Anmeldung ist der Anmeldende grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangskosten verpflichtet. Bei Absagen bemüht sich die DRK-Rettungsschule Niedersachsen um anderweitige Vergabe des Lehrgangsplatzes. Gelingt dies nicht, werden bei einer Absage bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn die Hälfte der jeweiligen Lehrgangskosten in Rechnung gestellt; bei späterer Absage wird der volle Lehrgangspreis fällig gestellt, soweit einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist.

Wird der Lehrgang nicht angetreten, bzw. wird der Lehrgang aus nicht von der Rettungsschule zu vertretenden Gründen vorzeitig abgebrochen, sind die gesamten Lehrgangskosten fällig. Selbstverständlich werden ersparte Kosten für Verbrauchsmaterial etc., ggf. Unterkunft verrechnet.

5. Ausfall, Änderungen und Verlegung von Lehrgängen/Seminaren

Die DRK-Rettungsschule Niedersachsen ist berechtigt, insbesondere bei nicht ausreichender Teilnehmeranzahl oder kurzfristige Erkrankung des Dozenten, Lehrgänge/Seminare abzusagen oder zu verlegen. Ein Anspruch auf Durchführung der jeweiligen Lehrgänge besteht nicht. Etwaige Ersatztermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Jegliche Ersatz- oder Folgekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verlegung von Terminen sind ausgeschlossen. Bei Komplettausfall einer Veranstaltung werden die Entgelte in voller Höhe zurückerstattet.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Rettungsschule

Muss der Lehrgang aus wichtigem Grund (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl) abgesagt werden, wird der Anmeldende / Teilnehmer bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn informiert. Bereits gezahlte Kosten werden erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Wenn die Rettungsschule feststellt, dass die für den jeweiligen Lehrgang bzw. die damit zusammenhängende Prüfung vorgeschriebenen Anforderungen durch den Teilnehmer nicht erfüllt oder auch nach Anmahnung durch die Rettungsschule nicht nachgewiesen werden; oder wenn der Teilnehmer die Durchführung des Lehrgangs ungeachtet einer Abmahnung der Leitung der Rettungsschule nachhaltig stört oder er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die Fortsetzung des Lehrganges für die Rettungsschule und / oder für die übrigen Lehrgangsteilnehmer nicht mehr zuzumuten ist, ist sie berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesen Fällen behält sie den Anspruch auf die Lehrgangskosten. Ersparte Aufwendungen werden verrechnet.

8. Urheberrechtlicher Schutz

Die den Teilnehmer überlassenen Unterlagen sowie die Lehrinhalte stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder der DRK-Rettungsschule Niedersachsen dar. Die Teilnehmer sind berechtigt, die im Rahmen der Lehrgänge/Seminare angebotenen Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke zu verwenden, auszudrucken oder als Dateien zu speichern.

9. Haftung

Die Haftung der DRK-Rettungsschule Niedersachsen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben und Gesundheit ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden beruht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch die DRK-Rettungsschule oder seiner Erfüllungsgehilfen.

10. Datenspeicherung

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der persönlichen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden. Die DRK-Rettungsschule Niedersachsen ist dabei an die EU-Datenschutzgrundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften gebunden.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Vereinbarter Gerichtstand für den kaufmännischen Verkehr und Erfüllungsort ist Hannover. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Salvatorische Klausel - Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand 2020