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Ausbildung

Sie wollen eine Qualifikation für den Rettungsdienst erwerben?

Nachfolgend ein kurzer Überblick zu den einzelnen Ausbildungen

Rettungshelfer

Die Ausbildung zum Rettungshelfer ist eine über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Qualifikation. Rettungshelfer werden im allgemeinen als Fahrer des Krankenkraftwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Ausbildung und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können sie dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.

Rettungssanitäter

Rettungssanitäter werden nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (Bund-Länder-Ausschuss Rettungswesen v. 20.09.1977) und in Niedersachsen nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (APVO-Rett-San) ausgebildet und im Rettungsdienst eingesetzt. Rettungssanitäter werden im allgemeinen als Beifahrer auf Krankenwagen und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikation und der länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit. Obwohl ihr Einsatzschwerpunkt im Krankentransport liegt, können Rettungssanitäter dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.

Notfallsanitäter

Das geltende Rettungsassistentengesetz stammt aus dem Jahr 1989. Eine umfassende Modernisierung wurde mit dem Notfallsanitätergesetz geschaffen. Das neue Berufsbild trat am 01.01.2014 in Kraft. Durch die Neuregelung wird eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung vorgenommen, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird.

Die Kompetenzen, über die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter verfügen müssen, um auch kritischen Einsätzen gerecht zu werden, ist im Ausbildungsziel konkret festgelegt.